Archiv vom ‘Verhaltenskodex’ Tag
Weitere Verbesserungen der AGB von studiVZ und meinVZ für mehr Transparenz und Verbraucherschutz
Wir unterstützen die aktuelle Initiative des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei sozialen Netzwerken. Nachdem wir die schülerVZ-AGB neu gestaltet und transparenter gemacht haben, nehmen wir uns jetzt einige Formulierungen in den AGB von studiVZ und meinVZ vor und verbessern diese. Wir haben hierbei insbesondere auch die Vorschläge des VZBV mit berücksichtigt. Wie schon in unseren Initiativen „VZ-Datenschutz-Credo“ und dem VZ-Manifest „Soziale Netzwerke mit Verantwortung“ machen sich die VZ-Netzwerke für den Daten- und Verbraucherschutz seiner Nutzer stark. Wir nehmen diese Themen ernst. So überprüfen wir auch unser „Kleingedrucktes“ regelmäßig und entwickeln es mit unseren Services ständig weiter.
Im Ergebnis sind folgende Punkte in den AGB jetzt noch klarer geregelt:
- Verlinkung auf Verhaltenskodex: In Ziffer 6.1 der AGB von studiVZ und meinVZ verlinken wir nun auf den Verhaltenskodex, damit man dort noch einfacher und schneller nachsehen kann, was genau erlaubt und verboten ist.
- Klarstellung zur Sperrung: Zudem ist in Ziffer 6.2 der AGB von studiVZ und meinVZ jetzt ausdrücklich klargestellt, dass die härteste Sanktion, nämlich die „endgültige Sperrung eines Nutzers“ nur dann erfolgt, wenn ein Regelverstoß so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer für uns(und die anderen Nutzer) unzumutbar ist. Wir haben diese Sanktion aber auch bisher nur in solchen Extremfällen angewandt.
- Verantwortlichkeit der Nutzer: In Ziffer 7 der AGB von studiVZ und meinVZ weisen wir jetzt an besonders hervorgehobener Stelle darauf hin, dass für einen Nutzer die Pflicht zur sogenannten Haftungsfreistellung nur dann besteht, wenn der Nutzer eine bestimmte Rechtsverletzung auch verschuldet hat. Hier geht es darum, dass jeder Nutzer dafür verantwortlich ist, dass von ihm eingestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Werden Rechte verletzt und hat der Nutzer dies verschuldet, dann – und nur dann – muss er auch dafür einstehen.
- Verlängerung Widerspruchsfrist AGB-Änderungen: Hinsichtlich des regulären Verfahrens bei AGB-Änderungen haben wir die den Nutzern eingeräumte Widerspruchsfrist auf Anregung des VZBV von zwei auf sechs Wochen verlängert. Zudem haben wir die Bedeutung der Widerspruchsfrist noch einmal gesondert im AGB-Text erläutert.