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Statement zu der aktuellen Pressemitteilung des VZBV

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Statement zu aktuellen PM des VZBV:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass ihm Datensätze aus schülerVZ zugespielt worden sind. Wie der Verband mitteilte, seien personenbezogene Daten auch solcher Nutzer enthalten, die ihre Daten nur für Freunde sichtbar eingestellt haben.
Dieser Datensatz liegt uns inzwischen vor und wurde bereits überprüft. Zudem stehen wir in einem engen Kontakt und Austausch mit dem vzbv und dem Berliner Datenschutzbeauftragten. Es handelt sich hierbei um einen älteren Datensatz mit Informationen zu Geburtsdaten und Geschlecht. Die Sicherheitslücke, die das Abrufen dieser Information möglich machte, wurde bereits Ende Juli 2009 behoben.
Darüberhinaus haben wir bei einer internen Prüfung festgestellt, dass die Einstellmöglichkeiten bzgl. der Suchbarkeit nach Geburtsdaten missverstanden werden können, diese missverständlichen Einstellmöglichkeiten werden wir im Laufe des Tages beheben. Zusätzlich werden wir auch die Suche nach Geburtsdatum und Alter komplett deaktivieren.
Im Zuge einer  weiteren Verschärfung unserer Sicherheitsmaßnahmen werden wir auch in den nächsten 24 Stunden die Nutzer ID`s neu setzen. Hierdurch kann es aber zu temporären Einschränkungen für unsere Nutzer kommen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass ihm Datensätze aus schülerVZ zugespielt worden sind. Wie der Verband mitteilte, seien personenbezogene Daten auch solcher Nutzer enthalten, die ihre Daten nur für Freunde sichtbar eingestellt haben.

Dieser Datensatz liegt uns inzwischen vor und wurde bereits überprüft. Es handelt sich hierbei um einen älteren Datensatz mit Informationen zu Geburtsdaten und Geschlecht. Die Sicherheitslücke, die das Abrufen dieser Information möglich machte, wurde bereits Ende Juli 2009 behoben. Zudem stehen wir in einem engen Kontakt und Austausch mit dem vzbv und dem Berliner Datenschutzbeauftragten.

Darüber hinaus haben wir bei einer internen Prüfung festgestellt, dass die Einstellmöglichkeiten bzgl. der Suchbarkeit nach Geburtsdaten missverstanden werden können. Diese missverständlichen Einstellmöglichkeiten werden wir im Laufe des Tages beheben. Zusätzlich werden wir auch die Suche nach Geburtsdatum und Alter komplett deaktivieren.

Im Zuge einer  weiteren Verschärfung unserer Sicherheitsmaßnahmen werden wir auch in den nächsten 24 Stunden die Nutzer IDs neu setzen. Hierdurch kann es zu temporären Einschränkungen für unsere Nutzer kommen.

Weitere Verbesserungen der AGB von studiVZ und meinVZ für mehr Transparenz und Verbraucherschutz

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Weitere Verbesserungen der AGB von studiVZ und meinVZ für mehr Transparenz und Verbraucherschutz
Wir unterstützen die aktuelle Initiative des Bundesverbands der Verbraucherzentralen („VZBV“) zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei sozialen Netzwerken.
Nachdem wir die schülerVZ-AGB neu gestaltet und transparenter gemacht haben, nehmen wir uns jetzt einige Formulierungen in den AGB von studiVZ und meinVZ vor und verbessern diese. Wir haben hierbei insbesondere auch die Vorschläge des VZBV mit berücksichtigt.
Wie schon in unseren Initiativen „VZ-Datenschutz-Credo“ und dem VZ-Manifest „Soziale Netzwerke mit Verantwortung“ machen sich die VZ-Netzwerke für den Daten- und Verbraucherschutz seiner Nutzer stark. Wir nehmen diese Themen ernst. So überprüfen wir auch unser „Kleingedrucktes“ regelmäßig und entwickeln es mit unseren Services ständig weiter.
Im Ergebnis sind folgende Punkte in den AGB jetzt noch klarer geregelt:
Verlinkung auf Verhaltenskodex
In Ziffer 6.1 der AGB von studiVZ und meinVZ verlinken wir nun auf den Verhaltenskodex, damit man dort noch einfacher und schneller nachsehen kann, was genau erlaubt und verboten ist.
Klarstellung zur Sperrung
Zudem ist in Ziffer 6.2 der AGB von studiVZ und meinVZ jetzt ausdrücklich klargestellt, dass die härteste Sanktion, nämlich die „endgültige Sperrung eines Nutzers“ nur dann erfolgt, wenn ein Regelverstoß so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer für uns(und die anderen Nutzer) unzumutbar ist. Wir haben diese Sanktion aber auch bisher nur in solchen Extremfällen angewandt.
Verantwortlichkeit der Nutzer
In Ziffer 7 der AGB von studiVZ und meinVZ weisen wir jetzt an besonders hervorgehobener Stelle darauf hin, dass für einen Nutzer die Pflicht zur sogenannten Haftungsfreistellung nur dann besteht, wenn der Nutzer eine bestimmte Rechtsverletzung auch verschuldet hat. Hier geht es darum, dass jeder Nutzer dafür verantwortlich ist, dass von ihm eingestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Werden Rechte verletzt und hat der Nutzer dies verschuldet, dann – und nur dann – muss er auch dafür einstehen.
Verlängerung Widerspruchsfrist AGB-Änderungen
Hinsichtlich des regulären Verfahrens bei AGB-Änderungen haben wir die den Nutzern eingeräumte Widerspruchsfrist auf Anregung des VZBV von zwei auf sechs Wochen verlängert. Zudem haben wir die Bedeutung der Widerspruchsfrist noch einmal gesondert im AGB-Text erläutert.

Wir unterstützen die aktuelle Initiative des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei sozialen Netzwerken. Nachdem wir die schülerVZ-AGB neu gestaltet und transparenter gemacht haben, nehmen wir uns jetzt einige Formulierungen in den AGB von studiVZ und meinVZ vor und verbessern diese. Wir haben hierbei insbesondere auch die Vorschläge des VZBV mit berücksichtigt. Wie schon in unseren Initiativen „VZ-Datenschutz-Credo“ und dem VZ-Manifest „Soziale Netzwerke mit Verantwortung“ machen sich die VZ-Netzwerke für den Daten- und Verbraucherschutz seiner Nutzer stark. Wir nehmen diese Themen ernst. So überprüfen wir auch unser „Kleingedrucktes“ regelmäßig und entwickeln es mit unseren Services ständig weiter.

Im Ergebnis sind folgende Punkte in den AGB jetzt noch klarer geregelt:

  • Verlinkung auf Verhaltenskodex: In Ziffer 6.1 der AGB von studiVZ und meinVZ verlinken wir nun auf den Verhaltenskodex, damit man dort noch einfacher und schneller nachsehen kann, was genau erlaubt und verboten ist.
  • Klarstellung zur Sperrung: Zudem ist in Ziffer 6.2 der AGB von studiVZ und meinVZ jetzt ausdrücklich klargestellt, dass die härteste Sanktion, nämlich die „endgültige Sperrung eines Nutzers“ nur dann erfolgt, wenn ein Regelverstoß so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer für uns(und die anderen Nutzer) unzumutbar ist. Wir haben diese Sanktion aber auch bisher nur in solchen Extremfällen angewandt.
  • Verantwortlichkeit der Nutzer: In Ziffer 7 der AGB von studiVZ und meinVZ weisen wir jetzt an besonders hervorgehobener Stelle darauf hin, dass für einen Nutzer die Pflicht zur sogenannten Haftungsfreistellung nur dann besteht, wenn der Nutzer eine bestimmte Rechtsverletzung auch verschuldet hat. Hier geht es darum, dass jeder Nutzer dafür verantwortlich ist, dass von ihm eingestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Werden Rechte verletzt und hat der Nutzer dies verschuldet, dann – und nur dann – muss er auch dafür einstehen.
  • Verlängerung Widerspruchsfrist AGB-Änderungen: Hinsichtlich des regulären Verfahrens bei AGB-Änderungen haben wir die den Nutzern eingeräumte Widerspruchsfrist auf Anregung des VZBV von zwei auf sechs Wochen verlängert. Zudem haben wir die Bedeutung der Widerspruchsfrist noch einmal gesondert im AGB-Text erläutert.

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Geschrieben von christiane am 16. Oktober 2009 um 14:59 Uhr.


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